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Eigenmietwert abgeschafft
Der Bundesrat verschiebt die Abschaffung des Eigenmietwerts auf 2029 und gibt Kantonen mehr Zeit für neue Zweitwohnungssteuern. Hauseigentümer können damit Unterhaltskosten noch bis 2028 steuerlich abziehen. In der Folge hält der aktuelle Sanierungsboom im Baugewerbe länger an. Besonders Bergkantone wie Graubünden, Wallis und Tessin profitieren vom Aufschub wegen erwarteter Steuerausfälle. Der Hauseigentümerverband reagiert dennoch kritisch auf die Verzögerung.
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